
Erdölbohrung Otterstadt
Potenziale im Rheintal erkunden
Im Winter 2011/2012 führte das Konsortium aus Neptune Energy und der Palatina GeoCon seismische Messungen im Raum Otterstadt durch. Nachdem die Daten aus der sogenannten 3D-Seismik ausgewertet worden sind, haben sich Hinweise darauf ergeben, dass es bei Otterstadt möglicherwiese ein Erdölvorkommen gibt. Um diesen Hinweisen nachzugehen, plant das Konsortium eine Erkundungsbohrung auf einem Grundstück auf Otterstadter Gemarkung an der L 534 in Richtung Waldsee.


Aktueller Stand: Einreichung von Antragsunterlagen
Der Bodenschatz, den die Erdöl- und Erdgasproduzenten in Deutschland täglich fördern, gehört dem jeweiligen Bundesland. Die Firmen stellen einen Antrag auf Aufsuchung oder Förderung der Rohstoffe bei den zuständigen Bergbehörden und erhalten das Recht, dies zu tun. Mit der Genehmigung geht zugleich die Pflicht einher, das Erdöl oder Erdgas gemäß der bergrechtlichen Zulassung und dem genehmigten Arbeitsprogramm zu produzieren. Für die Förderung der Rohstoffe leisten die Firmen Förderabgaben.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) mit Sitz in Mainz genehmigt und kontrolliert alle Aktivitäten in unseren Feldern in Rheinland-Pfalz. Um Rohstoffe überhaupt aufsuchen zu können, muss zunächst eine Erlaubnis erteilt werden. Diese Erlaubnis gibt uns das Recht, innerhalb eines begrenzten Feldes nach Rohstoffen zu suchen. Dazu zählt auch eine Erkundungsbohrung. Um dauerhaft produzieren zu können, muss schließlich eine sogenannte Bewilligung beantragt und erteilt werden.
Für alle konkreten Schritte wie etwa den Bohrplatzbau, die Bohrung oder die Errichtung eines Betriebs sind jeweils eigene Genehmigungen notwendig. Dafür werden sogenannte Betriebspläne erstellt, welche seitens der Genehmigungsbehörde zu prüfen sind. Bei all diesen Verfahren beteiligt das Landesamt unterschiedliche Fachbehörden, Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange. Im Besonderen werden hierbei die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt.
Das zuständige LGB hat im Jahr 2022 den Hauptbetriebsplan für das Vorhaben zugelassen. Als nächste Schritte im Genehmigungsverfahren schließen sich nun die Anträge für den Bau des Bohrplatzes sowie für die Bohrung an.

Start Bohrplatzbau
Wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, wird zunächst ein Bohrplatz gebaut. Dabei handelt es sich um eine etwa fußballplatzgroße versiegelte Fläche, sodass Verunreinigungen im Boden ausgeschlossen werden können. In einem zweiten Schritt wird dann für die Dauer von ungefähr drei Monaten eine Tiefbohranlage auf diesem Platz aufgebaut. Zielhorizont der Bohrung im Untergrund ist der Buntsandstein. Die Bohrung soll ihr Ziel in einer vertikalen Tiefe von etwa 2.800 Metern erreichen. Beim Bohren kommt modernste Technik zum Einsatz. Hierbei setzen wir auf die Möglichkeit, mit geneigtem Pfad zu bohren. Mit diesem Verfahren können Bohrungen im tiefen Untergrund über mehrere hundert Meter horizontal abgelenkt werden. Erst nach dem Ergebnis der Erkundungsbohrung kann bewertet werden, ob tatsächlich Erdöl vorhanden und wirtschaftlich zu gewinnen ist.

Möglicher Testbetrieb nach Fündigkeit
Nach der Bohrphase wird die Bohranlage abgebaut und die Bohrung mit einem so genannten Eruptionskreuz sicher verschlossen. Wenn die Bohrung nicht fündig ist, schließt sich der Rückbau an. Im Falle der Fündigkeit wird auf dem Platz eine temporäre Test-Anlage installiert, die nahezu geräuschlos arbeitet. Anschließend wird ein Testbetrieb installiert, um erste Erkenntnisse aus der Lagerstätte zu erhalten.

Weitere Informationen zur Erdölbohrung in Otterstadt sind hier zu finden.
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