Obertagedeponie Brüchau 

Sichere und dauerhafte Sanierung einer Altlast

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Die Obertagedeponie befindet sich rund einen halben Kilometer südlich von Brüchau. Brüchau ist ein Ortsteil der Ortschaft Kakerbeck und der Stadt Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

Bürgerinfo am 10. Dezember 2024

Am 10. Dezember 2024 lud Neptune Energy interessierte Bürgerinnen und Bürgern zu einem Infomarkt im Dorfgemeinschaftshaus Zethlingen ein, bei dem Fachleute von Neptune Energy interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zur geplanten Sanierung der Obertagedeponie Brüchau standen. An verschiedenen Themeninseln wurden zahlreiche Fakten zum aktuellen Stand und möglichen weiteren Vorgehen präsentiert. Die Flyer und Poster der Veranstaltung finden Sie hier:

Altlast aus Zeiten der DDR

Es handelt sich um eine Anlage, auf der seit Beginn der 1970er Jahre entsprechend den erteilten behördlichen Genehmigungen unter anderem Rückstände aus der Erdgasproduktion eingelagert wurden. Betreiber der Deponie war ein ehemaliger DDR-Staatsbetrieb. Die Erdgasproduktion in der Altmark begann 1969 und fand in den 1970er und 1980er Jahren ihren Höhepunkt. Von den bis Ende 2023 insgesamt geförderten 224 Mrd. m³ Erdgas wurden rund 87 Prozent bis 1994 produziert (siehe Förderdiagramm).

Neben den Rückständen aus der Erdgasproduktion wiesen die Behörden den damaligen volkseigenen DDR-Betrieb von 1977 bis 1990 an, auch bergbaufremde Abfälle aus anderen Industriezweigen aufzunehmen. Im Jahr 1994 erfolgte die Privatisierung der damaligen Erdöl-Erdgas Gommern GmbH. Eine Vorgängergesellschaft von Neptune Energy erwarb den Betrieb von der Treuhandanstalt. Der Weiterbetrieb der Deponie bis zur Betriebseinstellung 2012 erfolgte rechtskonform auf Basis von behördlichen Genehmigungen, die seitens der zuständigen Bergbehörde unter Beteilung von Fachbehörden und Kommunen erteilt wurden.

Von den insgesamt ca. 100.000 m³ eingelagerten Materialien, wurden ca. 27.500 m³ nach 1994 auf die Deponie in den Verfüllabschnitt SO verbracht (siehe Karte), wobei ca. 18.000 m³ davon aus Sanierungen von Altstandorten aus übernommenen bergrechtlichen Rückbauverpflichtungen entstammen. Anhand der vorliegenden Ergebnisse der Deponatuntersuchungen sind die nach der Privatisierung 1994 eingebrachten Materialien gering belastet und unterscheiden sich signifikant von den teilweise hoch belasten Ablagerungen aus der Zeit davor. Diese sind im Verfüllabschnitt NW und im wasserüberdeckten Zentralteil nachweisbar. 

Sichere Einkapselung als Sanierungsvariante

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und in Wahrnehmung der bergrechtlichen Verantwortung, hat Neptune Energy daher eine fachlich gleichwertige Sicherungsalternative zur Genehmigung gestellt, die allen gesetzlichen Erfordernissen gerecht wird. Im Rahmen dieser Lösung soll sowohl eine dauerhaft sichere Basisabdeckung als auch eine Oberflächenabdichtung errichtet werden. Das Deponat wird dann nach Stand der Technik vor Ort eingekapselt. Zusätzlich soll das Deponat vollständig konditioniert sowie entnehmbare Fremdeinlagerungen während der Umlagerung separiert und fachgerecht entsorgt werden. Folgende Grafik zeigt den angestrebten Sanierungszustand:

In mehreren Bauphasen wird das Deponat vor Ort umgelagert, während gleichzeitig die Errichtung der Basisabdichtung sowie die Konditionierung des Materials vorgenommen werden (siehe Luftbild).

Zum Abschluss der Sicherung entspricht das technische Abdichtungssystem den höchsten Standards einer Deponie für gefährliche Abfälle (sogenannte Sonderabfalldeponie) nach der im Abfallrecht heranzuziehenden Deponieverordnung. Durch diese Sicherungsalternative werden alle standortspezifischen Anforderungen an eine dauerhafte Bewahrung der Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und Luft) erfüllt und die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Bergaufsicht geschaffen.

Um diese Sicherungsvariante umsetzen zu können, hat Neptune Energy am 29. Oktober 2024 beim LAGB einen Antrag auf Änderung des zugelassenen Abschlussbetriebsplanes eingereicht und wartet auf eine Entscheidung der zuständigen Behörde.

Verantwortung für den Rückbau

Neptune Energy unterstützt weiterhin ausdrücklich die endgültige, nachhaltige und sichere Schließung der Obertagedeponie Brüchau. Im Zusammenhang mit der 1994 erfolgten Privatisierung der damaligen Erdöl Erdgas Gommern GmbH wurden Regelungen zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen und -einrichtungen getroffen. An diese vertraglichen Vereinbarungen ist Neptune Energy Deutschland als Rechtsnachfolgerin gebunden.

Neptune Energy hat langjährige Erfahrung mit dem Rückbau nicht mehr genutzter Betriebseinrichtungen vor allem in Niedersachsen, aber auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Seit der Privatisierung der staatlichen DDR-Fördergesellschaft haben das Unternehmen und seine Vorgängergesellschaften dort Bohrplätze, Rohrleitungen und Schlammgruben in einem Umfang von über 400 Millionen Euro zurückgebaut. Dank dieser Aktivitäten konnte seit 1994 für mehr als 450 Objekte die Bergaufsicht förmlich beendet werden.

Rechtliche Situation

Neptune Energy erhielt im August 2020 eine bergrechtliche Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) bezüglich des weiteren Vorgehens bei der Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau. Darin wurde Neptune Energy als Bergunternehmer aufgefordert, bis zum 31. März 2021 einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung vorzulegen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet. Gegen diese Anordnung wurde fristgerecht Klage erhoben. Diese ist weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig.

Gleichzeitig erklärte die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) zu diesem Zeitpunkt, dass sie die Maßnahmen zur Vollauskofferung zum Zwecke des vollständigen Rückbaus der Obertagedeponie Brüchau nicht weiter refinanzieren würde. Zur Vermeidung von Nachteilen und zwecks Erinnerung an die vertraglichen Regelungen, war Neptune Energy auch hier angehalten, den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Dass eine Landesbehörde bergrechtliche Maßnahmen anordnet, eine andere Landesbehörde – in diesem Fall die LAF – die vertraglich geschuldete Refinanzierung jedoch ablehnt, ist aus Unternehmenssicht ein nicht zu akzeptierender Zustand. Dies gerade deshalb, weil die vertraglichen Regelungen eindeutig sind und in der Vergangenheit auch entsprechend zur Anwendung gelangt sind. So wurden alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Obertagedeponie Brüchau bis dahin vollständig refinanziert und vom Land getragen.

Ursprüngliche Partei des Privatisierungsvertrages ist die BimA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). Diese hat mit der Zeit ihre Verpflichtungen aus dem Privatisierungsvertrag endgültig und vollständig auf das Land übertragen, wodurch die Landesbehörden (hier die LAF), aber nicht zugleich Partei des Privatisierungsvertrages geworden sind, auch wenn sie faktisch damit die Rolle der BimA gegenüber Neptune Energy eingenommen hat und als direkter Ansprechpartner für alle Belange und die Durchführung der Refinanzierung auftritt. Um dieser Konstellation gerecht zu werden, war Neptune Energy daher weiter gezwungen, auch gegen die BimA eine zivilrechtliche Klage einzureichen, die anhängig ist.

Neptune Energy wird weiterhin alle juristischen Möglichkeiten nutzen müssen, um ein rechtlich zulässiges und vertragsgemäßes Verhalten der beteiligten Behörden sicherzustellen.