Obertagedeponie Brüchau 

Sichere und dauerhafte Sanierung einer Altlast

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Die Obertagedeponie befindet sich rund einen halben Kilometer südlich von Brüchau. Brüchau ist ein Ortsteil der Ortschaft Kakerbeck und der Stadt Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

Altlast aus Zeiten der DDR

Es handelt sich um eine Anlage, auf der seit Beginn der 1970er Jahre entsprechend den erteilten behördlichen Genehmigungen unter anderem Rückstände aus der Erdgasproduktion eingelagert wurden. Betreiber der Deponie war ein ehemaliger DDR-Staatsbetrieb. Die Erdgasproduktion in der Altmark begann 1969 und fand in den 1970er und 1980er Jahren ihren Höhepunkt. Von den bis Ende 2023 insgesamt geförderten 224 Mrd. m³ Erdgas wurden rund 87 Prozent bis 1994 produziert (siehe Förderdiagramm).

Neben den Rückständen aus der Erdgasproduktion wiesen die Behörden den damaligen volkseigenen DDR-Betrieb von 1977 bis 1990 an, auch bergbaufremde Abfälle aus anderen Industriezweigen aufzunehmen. Im Jahr 1994 erfolgte die Privatisierung der damaligen Erdöl-Erdgas Gommern GmbH. Eine Vorgängergesellschaft von Neptune Energy erwarb den Betrieb von der Treuhandanstalt. Der Weiterbetrieb der Deponie bis zur Betriebseinstellung 2012 erfolgte rechtskonform auf Basis von behördlichen Genehmigungen, die seitens der zuständigen Bergbehörde unter Beteilung von Fachbehörden und Kommunen erteilt wurden.

Von den insgesamt ca. 100.000 m³ eingelagerten Materialien, wurden ca. 27.500 m³ nach 1994 auf die Deponie in den Verfüllabschnitt SO verbracht (siehe Karte), wobei ca. 18.000 m³ davon aus Sanierungen von Altstandorten aus übernommenen bergrechtlichen Rückbauverpflichtungen entstammen. Anhand der vorliegenden Ergebnisse der Deponatuntersuchungen sind die nach der Privatisierung 1994 eingebrachten Materialien gering belastet und unterscheiden sich signifikant von den teilweise hoch belasten Ablagerungen aus der Zeit davor. Diese sind im Verfüllabschnitt NW und im wasserüberdeckten Zentralteil nachweisbar. Von den 82.500 m³ Deponat, die hauptsächlich in der Zeit der erhöhten Produktion und nachweislich vor dem 1.1.1994 eingebracht worden sind, sind für ca. 13.000 m³ zum Stichtag 15.5.2024 keine genehmigungsfähigen Entsorgungsmöglichkeiten gegeben.

Fehlende Genehmigungen für Entsorgung des gesamten Deponats

Um die sicherste und nachhaltigste Variante zu ermitteln, hat Neptune Energy den Deponiekörper in den letzten Jahren umfangreich untersuchen und gutachterlich bewerten lassen. Auf Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB) Sachsen-Anhalt hat das Unternehmen einen Abschlussbetriebsplan erstellt, der sich mit der Vollauskofferung des Deponiekörpers befasst. Dieser Abschlussbetriebsplan wurde am 31.01.2023 zugelassen. Seither befindet sich Neptune Energy in der Abarbeitung des Betriebsplanes. Als Teil der nach dem Abschlussbetriebsplan auszuführenden Arbeiten hat Neptune Energy dem LAGB am 15.5.2024 ein Durchführungskonzept [Download] zum Rückbau und zur Wiedernutzbarmachung der Deponie Brüchau vorgelegt.

Neptune Energy kommt im eingereichten Konzept zu der Erkenntnis, dass zum Stichtag 15.5.2024 die Entsorgungssicherheit für das Gesamtdeponat der Deponie Brüchau nicht gegeben ist. Dies ist das Ergebnis eines Ende 2023 durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, wonach es aktuell keine genehmigten Entsorgungswege für das gesamte Material aus der Deponie Brüchau gibt. Damit ist die aus dem Jahr 2020 stammende Anordnung des LAGB zum vollständigen Rückbau der Deponie zu diesem Stichtag nicht umsetzbar.

Sichere Einkapselung als bevorzugte Sanierungsvariante

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und in Wahrnehmung der bergrechtlichen Verantwortung, hat Neptune Energy daher eine fachlich gleichwertige Sicherungsalternative zur Genehmigung gestellt, die allen gesetzlichen Erfordernissen gerecht wird. Im Rahmen dieser Lösung soll sowohl eine dauerhaft sichere Basisabdeckung als auch eine Oberflächenabdichtung errichtet werden. Das Deponat wird dann nach Stand der Technik vor Ort eingekapselt. Zusätzlich soll das Deponat vollständig konditioniert sowie entnehmbare Fremdeinlagerungen während der Umlagerung separiert und fachgerecht entsorgt werden. Folgende Grafik zeigt den angestrebten Sanierungszustand:

In mehreren Bauphasen wird das Deponat vor Ort umgelagert, während gleichzeitig die Errichtung der Basisabdichtung sowie die Konditionierung des Materials vorgenommen werden (siehe Luftbild).

Zum Abschluss der Sicherung entspricht das technische Abdichtungssystem den höchsten Standards einer Deponie für gefährliche Abfälle (sogenannte Sonderabfalldeponie) nach der im Abfallrecht heranzuziehenden Deponieverordnung. Durch diese Sicherungsalternative werden alle standortspezifischen Anforderungen an eine dauerhafte Bewahrung der Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und Luft) erfüllt und die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Bergaufsicht geschaffen.

Verantwortung für den Rückbau

Neptune Energy unterstützt weiterhin ausdrücklich die endgültige, nachhaltige und sichere Schließung der Obertagedeponie Brüchau. Im Zusammenhang mit der 1994 erfolgten Privatisierung der damaligen Erdöl Erdgas Gommern GmbH wurden Regelungen zum Rückbau bestehender Betriebsanlagen und -einrichtungen getroffen. An diese vertraglichen Vereinbarungen ist Neptune Energy Deutschland als Rechtsnachfolgerin gebunden.

Neptune Energy hat langjährige Erfahrung mit dem Rückbau nicht mehr genutzter Betriebseinrichtungen vor allem in Niedersachsen, aber auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Seit der Privatisierung der staatlichen DDR-Fördergesellschaft haben das Unternehmen und seine Vorgängergesellschaften dort Bohrplätze, Rohrleitungen und Schlammgruben in einem Umfang von über 400 Millionen Euro zurückgebaut. Dank dieser Aktivitäten konnte seit 1994 für mehr als 450 Objekte die Bergaufsicht förmlich beendet werden.

Rechtliche Situation

Neptune Energy erhielt im August 2020 eine bergrechtliche Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) bezüglich des weiteren Vorgehens bei der Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau. Darin wurde Neptune Energy als Bergunternehmer aufgefordert, bis zum 31. März 2021 einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung vorzulegen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet. Gegen diese Anordnung wurde fristgerecht Klage erhoben. Diese ist weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig.

Gleichzeitig erklärte die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) zu diesem Zeitpunkt, dass sie diese Maßnahmen zum Zwecke des Rückbaus der Obertagedeponie Brüchau nicht weiter refinanzieren würde. Zur Vermeidung von Nachteilen und zwecks Erinnerung an die vertraglichen Regelungen, war Neptune Energy auch hier angehalten, den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Dass eine Landesbehörde bergrechtliche Maßnahmen anordnet, eine andere Landesbehörde – in diesem Fall die LAF – die vertraglich geschuldete Refinanzierung jedoch ablehnt, ist aus Unternehmenssicht ein nicht zu akzeptierender Zustand.

Deshalb wird das Unternehmen auch weiterhin alle juristischen Möglichkeiten nutzen müssen, um ein rechtlich zulässiges und vertragsgemäßes Verhalten der beteiligten Behörden gegenüber Neptune Energy sicherzustellen.