Deponie Brüchau: Neptune Energy leitet juristische Schritte ein

Sep 28, 2020

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Neptune Energy erhielt am 26. August 2020 eine bergrechtliche Anordnung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) bezüglich des weiteren Vorgehens bei der Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau. Darin wird Neptune Energy als Bergunternehmer aufgefordert, bis zum 31. März 2021 einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung vorzulegen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wurde angeordnet.

Neptune Energy bedauert, dass diese Anordnung des LAGB zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem die – nicht zuletzt mit Blick auf die mit Land Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Verträge zur Refinanzierung von Rückbaumaßnahmen bergbaulicher Anlagen in Sachsen-Anhalt – erforderliche Abstimmung zwischen den auf Landesseite beteiligten Behörden noch nicht abgeschlossen ist.

„Wir stehen weiterhin zu unserer Verantwortung, die Deponie Brüchau sicher und nachhaltig zurückzubauen. Auch respektieren wir den gefassten Beschluss des Landtages. Gerne möchten wir den Sanierungsprozess jetzt zügig weiterführen. Die aktuelle Position des Landes Sachsen-Anhalt zwingt uns jedoch zu juristischen Schritten, die wir eigentlich gerne vermieden hätten“, betont Dr. Andreas Scheck, Geschäftsführer von Neptune Energy in Deutschland.

Dass eine Landesbehörde bergrechtliche Maßnahmen anordnet, eine andere Landesbehörde – in diesem Fall die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) – die vertraglich geschuldete Refinanzierung jedoch ablehnt, ist aus Unternehmenssicht ein nicht zu akzeptierender Zustand. Neptune Energy hat sich in der Vergangenheit stets an die mit dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Verträge gehalten und wird dies auch in der Zukunft tun.

Deshalb wird das Unternehmen alle juristischen Möglichkeiten nutzen müssen, um ein rechtlich zulässiges und vertragsgemäßes Verhalten der beteiligten Behörden gegenüber Neptune Energy sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird Neptune Energy die vertraglich vereinbarte Pflicht zur Refinanzierung aller zur Sanierung der Deponie Brüchau angeordneten Maßnahmen gerichtlich feststellen lassen. Um die Anordnung des LAGB nicht vor der endgültigen Klärung der Refinanzierung bestandskräftig werden zu lassen, wird das Unternehmen auch höchstvorsorglich und zur Wahrung der gesetzlichen vorgegebenen und zwingend einzuhaltenden Frist Klage gegen die ergangene Anordnung des LAGB erheben müssen.

Neptune Energy wird auch weiterhin den Dialog mit den beteiligten Behörden aufrecht erhalten, um den Prozess soweit wie derzeit möglich voranzubringen. Das Unternehmen wird auf eigene Initiative eine Abschätzung der Kosten für die Umsetzung der Anordnung des LAGB vornehmen, um eine Abstimmung zwischen den Behörden und Ministerien innerhalb des Landes zu erleichtern.